Zusatz für Verantwortliche

Dieser Zusatz für Verantwortliche gilt, wenn er durch Bezugnahme ausdrücklich Bestandteil von Nutzungsbedingungen für Facebook-Produkte wird, wie z. B. die Nutzungsbedingungen für Facebook Business-Tools (jegliche solche Nutzungsbedingungen sind „Nutzungsbedingungen für Umfasste Produkte“ und die umfassten Facebook-Produkte „Umfasste Produkte“). Begriffe, die in diesem Zusatz für Verantwortliche großgeschrieben, aber nicht definiert werden, haben die ihnen in den Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte zugewiesene Bedeutung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Nutzungsbedingungen für Umfasste Produkte und diesem Zusatz für Verantwortliche geht dieser Zusatz für Verantwortliche lediglich im Umfang des Widerspruchs vor.

Facebook und du vereinbaren Folgendes:

  • Facebook Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland („Facebook Ireland“ oder „wir“) und du (jeweils eine „Partei“ und zusammen die „Parteien“) sind gemeinsam Verantwortliche gemäß Artikel 26 DSGVO für die in den Nutzungsbedingungen für Umfasste Produkte festgelegte Gemeinsame Verarbeitung. Der Anwendungsbereich der gemeinsamen Verarbeitung und des Zusatzes für Verantwortliche erfasst die Erhebung der in den Nutzungsbedingungen für Umfasste Produkte festgelegten personenbezogenen Daten und ihre Übermittlung an Facebook Ireland. Die anschließende Verarbeitung von Daten durch Facebook Ireland ist nicht Teil der gemeinsamen Verarbeitung. Weitere Informationen zur gemeinsamen Verarbeitung findest du in den Nutzungsbedingungen für Umfasste Produkte.
  • Dieser Zusatz für Verantwortliche legt fest, welche Verantwortlichkeiten Facebook Ireland und dir für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß der DSGVO hinsichtlich der gemeinsamen Verarbeitung obliegen. Die gemeinsame Verarbeitung unterliegt den Bestimmungen dieses Zusatzes für Verantwortliche. Sie gelten für alle Tätigkeiten, an denen die Parteien, ihre Mitarbeiter oder ihre Auftragsverarbeiter im Rahmen der gemeinsamen Verarbeitung beteiligt sind.
  • Du stimmst zu, der verfügbaren Dokumentation im Hinblick auf die korrekte technische Implementierung der Umfassten Produkte in deine Websites oder Apps und ihre Konfiguration zu folgen.
  • Die Verantwortlichkeiten, die Facebook Ireland und dir für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß der DSGVO hinsichtlich der gemeinsamen Verarbeitung obliegen, werden folgendermaßen festgelegt:

    Nr.Verpflichtung gemäß DSGVOFacebook IrelandDu
    1Artikel 6: Erfordernis einer Rechtsgrundlage für die gemeinsame Verarbeitung X
    (hinsichtlich der Verarbeitung durch Facebook Ireland)
    X
    (hinsichtlich deiner eigenen Verarbeitung)
    2Artikel 13, 14: Bereitstellung von Informationen zur gemeinsamen Verarbeitung von personenbezogenen DatenX

    Dies umfasst zusätzlich zu deiner Standard-Datenschutzerklärung oder einem ähnlichen Dokument mindestens die Bereitstellung folgender Informationen:

    Dass Facebook Ireland ein gemeinsam Verantwortlicher der gemeinsamen Verarbeitung ist und dass die gemäß Artikel 13 Abs. 1 lit. a) und b) DSGVO erforderlichen Informationen in der Datenrichtlinie von Facebook Ireland unter https://www.facebook.com/about/privacy zu finden sind.

    Die Information, dass du Umfasste Produkte verwendest, sowie die Zwecke, für die die Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten, die die gemeinsame Verarbeitung darstellen, erfolgt, wie es in den Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte dargelegt ist.

    Dass weitere Informationen dazu, wie Facebook Ireland personenbezogene Daten verarbeitet, einschließlich der Rechtsgrundlage, auf die Facebook Ireland sich stützt, und der Möglichkeiten zur Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen gegenüber Facebook Ireland, in der Datenrichtlinie von Facebook Ireland unter https://www.facebook.com/about/privacy zu finden sind.

    (Weitere Informationen zur gemeinsamen Verarbeitung findest du in den Nutzungsbedingungen für Umfasste Produkte.)
    3Artikel 26(2): Das Wesentliche dieses Zusatzes für Verantwortliche zur Verfügung stellenX

    Dies umfasst mindestens die Bereitstellung folgender Informationen:

    Dass du und Facebook Ireland

    diesen Zusatz für Verantwortliche geschlossen habt, um die jeweiligen Verantwortlichkeiten für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß DSGVO hinsichtlich der gemeinsamen Verarbeitung festzulegen (wie in den Nutzungsbedingungen für Umfasste Produkte festgelegt);

    vereinbart habt, dass du dafür verantwortlich bist, betroffenen Personen mindestens die Informationen bereitzustellen, die unter Nr. 2 aufgeführt sind;

    vereinbart habt, dass zwischen den Parteien Facebook Ireland dafür verantwortlich ist, die Rechte betroffener Personen gemäß Artikel 15-20 der DSGVO hinsichtlich der von Facebook Ireland nach der gemeinsamen Verarbeitung gespeicherten personenbezogenen Daten zu ermöglichen.
    4Artikel 15-20: Rechte der betroffenen Person hinsichtlich der von Facebook nach der gemeinsamen Verarbeitung gespeicherten personenbezogenen DatenX
    5Artikel 21: Widerspruchsrecht, soweit die gemeinsame Verarbeitung auf Artikel 6(1)(f) basiert X
    (hinsichtlich der Verarbeitung durch Facebook Ireland)
    X
    (hinsichtlich deiner eigenen Verarbeitung)
    6Artikel 32: Sicherheit der gemeinsamen Verarbeitung X
    (hinsichtlich der Sicherheit der Umfassten Produkte)
    X
    (hinsichtlich der korrekten technischen Implementierung und Konfiguration der Umfassten Produkte)
    7Artikel 33, 34: Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der gemeinsamen Verarbeitung X
    (soweit eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten die Verpflichtungen von Facebook Ireland gemäß diesem Zusatz für Verantwortliche betrifft)
    X
    (soweit eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten deine Verpflichtungen gemäß diesem Zusatz für Verantwortliche betrifft)

  • Für die Erfüllung aller anderen Verpflichtungen gemäß DSGVO hinsichtlich der gemeinsamen Verarbeitung bleibt jede Partei einzeln verantwortlich.
  • Hinsichtlich Artikel 32 DSGVO schließen die von Facebook Ireland getroffenen Maßnahmen die Maßnahmen ein, die in den Datensicherheitsbedingungen von Facebook (wie gelegentlich aktualisiert, um beispielsweise technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen) aufgeführt sind, die hiermit ausdrücklich Bestandteil dieses Zusatzes für Verantwortliche werden. Alle an der gemeinsamen Verarbeitung beteiligten Mitarbeiter von Facebook Ireland sind durch geeignete Vereinbarungen zur Wahrung der Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten verpflichtet, die unter die gemeinsame Verarbeitung fallen.
  • Dieser Zusatz für Verantwortliche gewährt dir kein Recht, die Offenlegung von im Zusammenhang mit Facebook-Produkten verarbeiteten personenbezogenen Daten von irgendeinem Facebook-Nutzer zu verlangen.
  • Betroffene Personen können ihre ihnen gemäß der Artikel 15-21 DSGVO hinsichtlich ihrer von Facebook Ireland verarbeiteten Daten zustehenden Rechte direkt gegenüber Facebook Ireland geltend machen. Wenn betroffene Personen ihre ihnen gemäß DSGVO hinsichtlich der gemeinsamen Verarbeitung zustehenden Rechte dir gegenüber geltend machen oder eine Aufsichtsbehörde hinsichtlich der gemeinsamen Verarbeitung Kontakt mit dir aufnimmt (jeweils eine „Anfrage“), bist du verpflichtet, uns unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, sämtliche relevanten Informationen zu solchen Anfragen weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kannst du dieses Formulareinreichen. Facebook Ireland verpflichtet sich, Anfragen von betroffenen Personen im Einklang mit den uns gemäß dieses Zusatzes für Verantwortliche obliegenden Pflichten zu beantworten. Du stimmst zu, zeitnah sämtliche angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um mit uns an der Beantwortung jeglicher derartigen Anfrage zusammenzuarbeiten. Du bist nicht berechtigt, im Namen von Facebook Ireland zu handeln oder zu antworten.
  • Wenn du für irgendeinen geschäftlichen oder gewerblichen Zweck auf Umfasste Produkte zugreifst oder sie nutzt, stimmst du zu, dass jeder Anspruch, Klagegrund oder Streitfall, den du uns gegenüber hast und der sich aus diesem Zusatz für Verantwortliche ergibt oder damit in Verbindung steht, ausschließlich von den Gerichten in Irland zu klären ist, dass du dich für Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich jedes derartigen Anspruchs unwiderruflich der Zuständigkeit der irischen Gerichte unterwirfst und dass dieser Zusatz für Verantwortliche irischem Recht unterliegt, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Wenn du ein Verbraucher mit ständigem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bist, gilt nur Abschnitt 4.4 unserer Nutzungsbedingungen.
  • Wir müssen diesen Zusatz für Verantwortliche möglicherweise von Zeit zu Zeit aktualisieren. Durch deine weitere Nutzung von Umfassten Produkten nach irgendeiner Benachrichtigung über eine Aktualisierung dieses Zusatzes für Verantwortliche stimmst du zu, an sie gebunden zu sein. Solltest du mit dem aktualisierten Zusatz für Verantwortliche nicht einverstanden sein, beende bitte jegliche Nutzung von Umfassten Produkten. Wenn du ein Verbraucher mit ständigem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bist, gilt nur Abschnitt 4.1 unserer Nutzungsbedingungen.
  • Sollte irgendein Teil dieses Zusatzes für Verantwortliche für nicht durchsetzbar erachtet werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam und in Kraft. Ein Versäumnis unsererseits, irgendeinen Teil dieses Zusatzes für Verantwortliche durchzusetzen, stellt keinen Rechtsverzicht dar. Jegliche/r von dir beantragte Änderung dieser Nutzungsbedingungen bzw. Verzicht auf diese muss in schriftlicher Form erfolgen und von uns unterzeichnet werden.
  • Dieser Zusatz für Verantwortliche gilt nur für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“). „Personenbezogene Daten“, „Betroffene Person“, „(gemeinsam) Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“ und „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ tragen in diesem Zusatz für Verantwortliche die in der DSGVO dargelegten Bedeutungen. Verweise in diesem Zusatz für Verantwortliche auf die DSGVO und ihre Bestimmungen schließen die DSGVO dergestalt ein, wie sie nach Beendigung der Anwendbarkeit der DSGVO im Vereinigten Königreich in das Recht des Vereinigten Königreichs aufgenommen wird.


Datum des Inkrafttretens: 31. August 2020