Dieser Vertragszusatz für die Übermittlung europäischer Daten tritt am 27. September 2021 in Kraft. Eine Liste der Unterauftragsverarbeiter von Facebook ist hier einsehbar.


FACEBOOK-VERTRAGSZUSATZ FÜR DIE ÜBERMITTLUNG EUROPÄISCHER DATEN

Dieser Vertragszusatz für die Übermittlung europäischer Daten tritt am 27. September 2021 in Kraft.

Dieser Vertragszusatz für die Übermittlung europäischer Daten („Datenübermittlungszusatz“) wird durch Bezugnahme Bestandteil der Datenverarbeitungsbedingungen. Er gilt, soweit Facebook Ireland als dein Auftragsverarbeiter europäische Daten gemäß den Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte verarbeitet und Übermittlungen solcher Daten aus der EU, dem EWR, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz an Facebook, Inc. erfolgen.

  1. Du erkennst an und stimmst zu, dass Facebook Ireland europäische Daten an Facebook, Inc. übermittelt, um die umfassten Produkte gemäß den Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte bereitzustellen, und dass europäische Daten an andere Unterauftragsverarbeiter von Facebook weiterübermittelt werden können.
  2. Facebook Ireland übermittelt europäische Daten auf der Grundlage von Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln an Facebook, Inc., behält sich jedoch das Recht vor, eine alternative Übermittlungsmöglichkeit zu verwenden, die von der DSGVO und anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen im EWR, im Vereinigten Königreich und in der in der Schweiz anerkannt sind (wie beispielsweise ein Angemessenheitsbeschluss). Weiterübermittlungen an Unterauftragsverarbeiter von Facebook auf Grundlage der Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln erfolgen auf Grundlage der allgemeinen Genehmigung gemäß den Datenverarbeitungsbedingungen.
  3. Um einen effizienten und koordinierten Dienst zu ermöglichen, wird die gesamte Kommunikation mit Facebook, Inc. bzw. mit jedem anderen Unterauftragsverarbeiter von Facebook im Zusammenhang mit den Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln so weit wie möglich über Facebook Ireland koordiniert und geleitet.
  4. Dieser Datenübermittlungszusatz hat im Umfang eines etwaigen Widerspruchs oder einer Unvereinbarkeit Vorrang vor den Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte. Durch deine weitere Nutzung der bzw. den Zugriff auf die umfassten Produkte am oder nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Datenübermittlungzusatzes (bzw. ggf. jeder Aktualisierung dieses Datenübermittlungzusatzes) stimmst du zu, an den Datenübermittlungszusatz in seiner jeweils aktualisierten Version gebunden zu sein.
  5. Jegliche zwischen dir und Facebook, Inc. gemäß dem am 31. August 2020 in Kraft getretenen Datenübermittlungszusatz vereinbarten Klauseln gelten mit Wirkung ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Datenübermittlungszusatzes als beendet. Du stimmst zu, dass jegliche europäische Daten, die auf Grundlage der beendeten Klauseln übermittelt wurden, aufgrund der Beendigung dieser Klauseln nicht vernichtet oder zurückgegeben werden müssen, sondern stattdessen den in diesem Datenübermittlungszusatz dargelegten Nutzungsbedingungen unterliegen.
  6. In diesem Datenübermittlungszusatz gelten folgende Begriffsbestimmungen:
    1. Umfasstes Produkt“ ist ein Facebook-Produkt oder ‑Dienst, für das/den die Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte gelten.
    2. Als „Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte“ werden die für ein Facebook-Produkt bzw. einen Facebook-Dienst geltenden Nutzungsbedingungen bezeichnet, soweit darin festgelegt ist, dass Facebook Ireland während der Bereitstellung des Produkts bzw. Dienstes Europäische Daten als dein Auftragsverarbeiter gemäß den Datenverarbeitungsbedingungen verarbeitet (wobei diese Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte von Zeit zu Zeit aktualisiert oder ersetzt werden).
    3. Klauseln“ steht für die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter mit Sitz in Drittländern, die von der Europäischen Kommission in ihrem Beschluss 2010/87/EG vom 5. Februar 2010 genehmigt wurden (allerdings ohne die veranschaulichenden optionalen Klauseln).
    4. EWR“ steht für den Europäischen Wirtschaftsraum.
    5. EU“ steht für die Europäische Union.
    6. Europäische Daten“ bezeichnet die personenbezogenen Informationen unter deiner alleinigen Verantwortlichkeit, die von Facebook Ireland als deinem Auftragsverarbeiter gemäß den Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte verarbeitet werden, soweit die DSGVO bzw. die Datenschutzgesetze im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz auf die Verarbeitung solcher Daten Anwendung finden.
    7. Facebook Ireland“ steht für Facebook Ireland Limited.
    8. Ein „Unterauftragsverarbeiter von Facebook“ ist ein Unterauftragsverarbeiter, der beauftragt ist, europäische Daten gemäß den Datenverarbeitungsbedingungen zu verarbeiten.
    9. Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln“ sind, entsprechend der jeweiligen Übermittlung: (a) Modul 3 (Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter) der Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß DSGVO, welche von der Europäischen Kommission in ihrem Beschluss 2021/914 vom 4. Juni 2021 genehmigt wurden; oder (b) solche anderen (Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter)-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer, die gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen in der EU, im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz anerkannt sind (in jedem der Fälle mit jeglichen von Facebook gewählten optionalen Klauseln).
  7. Für die Zwecke dieses Datenübermittlungszusatzes tragen jegliche Begriffe mit großen Anfangsbuchstaben die ihnen in den Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte zugewiesene Bedeutung, sofern nicht etwas anderes angegeben wird. Verweise auf die Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte, einschließlich der Datenverarbeitungsbedingungen, beziehen sich auf ihre jeweils gemäß den Nutzungsbedingungen für umfasste Produkte ggf. aktualisierten Fassungen.